Die Mitgliedschaft besteht bei der Bielefelder Turngemeinde von 1848 e.V. Daneben kann man in einer oderer mehreren Abteilungen Sport treiben. Für einige wenige Abteilungen muss neben dem Vereinsbeitrag auch ein Abteilungsbeitrag gezahlt werden, was erst einmal einleuchtet, da die platznutzenden Gruppen wie Hockey, Leichtathletik oder Lacrosse andere Kosten erzeugen als die Freiluftgymnastik oder die Wander-Abteilung.
Für alle offiziellen Vereinsvorgänge wie Ein- und Austritt ist die Geschäftststelle der richtige Ansprechpartner. Verträge mit Übungsleitern laufen ebenso über den Hauptverein und nicht über die Abteilung.
Als Abteilung müssen wir deshalb „nur“ einen Abteilungsleiter haben, der die Abteilung gegenüber dem Hauptverein vertritt. Die Vereinssatzung gilt in diesem Sinne nur für den Hauptverein und nicht für seine (unter-)Abteilungen. Allerdings finden sich in unserer Abteilung auch ein Jugendwart, Sportwart(e), ein Kassenwart oder stellvertretende Abteilungsleiter – aber ohne eine juristische Notwendigkeit.
Die Hockey-Abteilung muss sich mit den anderen platznutzenden Abteilungen absprechen. Den Training- und Spielbetrieb regelt sie in dem ihr gesteckten Rahmen selbständig.