seit dem 19.03.2022 bis zum 02.04.2022 gelten folgende Regeln:
- Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkende Regelungen mehr.
- Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen.
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Siesind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
- Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen.
- Zuschauer*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen. In Innenräumen ist Maske zu tragen.